Reise nach Südwestasien: Klima, Verhaltensmaßregeln, Impfungen, Einreisebestimmungen

Reise Südwestasien

Zu Südwestasien gehören im Nahen Osten die Länder Bahrain, Irak, Israel, Jemen, Jordanien, Katar, Kuwait, Libanon, das Sultanat Oman, die Palästinensischen Gebiete, Saudi-Arabien, die Arabische Republik Syrien, Türkei, die Vereinigten Arabische Emirate sowie Zypern.

Klimatische Bedingungen

Die Region zählt bis auf wenige Ausnahmen zum subtropischen heiß-trockenen Wüstengürtel. Das Binnenland ist extrem trocken und weist große Temperaturdifferenzen zwischen Tag und Nacht sowie Sommer und Winter auf. Das Binnenland der Arabischen Halbinsel (Saudi-Arabien, Jemen, Oman, Katar, Kuwait, Vereinigte Arabische Emirate, Irak, Jordanien) besteht überwiegend aus Wüstensteppe oder Sandwüste.

Information für Geschäftsreisende

Der berufsgenossenschaftliche Grundsatz G 35 „Arbeitsaufenthalt im Ausland unter besonderen klimatischen und gesundheitlichen Belastungen“ sieht vor, dass bei beruflich motivierten Reisen in tropische und subtropische Regionen sowie bei erhöhten gesundheitlichen Belastungen vor dem Reiseantritt die Tropentauglichkeit durch einen Arbeitsmediziner festzustellen ist. Auch eine Nachuntersuchung ist vorgeschrieben und hat in der Regel nach 2-3 Jahren stattzufinden. Die vollständige Handlungsanleitung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung wird hier www.unimedizin-mainz.de zur Verfügung gestellt.

Ernährung

Es gelten wie in ganz Asien die üblichen Hygienemaßnahmen, um nahrungsmittelbedingten Infektionskrankheiten vorzubeugen. Dazu gehört, dass keine Lebensmittel, die von Imbissständen an der Straße stammen, verzehrt werden sollten. Außerdem sollten Obst und Gemüse immer gründlich mit abgekochtem Wasser abgewaschen oder geschält werden. Generell sollten Reisende nichts zu sich nehmen, das nicht gekocht, gebraten oder geschält wurde. Das gilt auch für das Abkochen des Trinkwassers. Es ist ratsam, alle kalten Speisen (z. B. Speiseeis, Eiswürfel in Getränken) zu meiden. Fisch und Fleisch sollten nur durchgegart verzehrt werden.
Alternativ können zur Wasseraufbereitung auch Entgiftungstabletten und Mikrofilter verwendet werden. Da es bei ihrer Beschaffung im Reiseland Probleme geben kann, sollten sie bereits im Heimatland gekauft worden sein.
Die Einhaltung der Hygienemaßnahmen ist auch ein Schutz gegen die bakteriell verursachte Cholera. Mit dem von der WHO empfohlenen SODIS-Verfahren (Solar Water Disinfection) kann mithilfe von PET-Flaschen die keimtötende Wirkung der UV-A-Strahlung des Sonnenlichts genutzt werden.

Infektionen durch Kleintiere

  • Malaria tritt in Jemen auf einem mittleren Gefährdungsniveau insbesondere im Westen des Tieflandes in weniger als 2.000 m Höhe auf. Zwischen September und Februar sowie nach Regenperioden ist das Infektionsrisiko am größten.

  • Auch mit einer durch Stechmücken hervorgerufenen Leishmaniasis-Infektion muss in dieser Region grundsätzlich gerechnet werden. Da eine Schutzimpfung nicht existiert, ist ein konsequenter Mückenschutz nötig.

  • In den südwestlichen Küstengebieten in Jemen sowie in Saudi-Arabien sollte ein konsequenter Mückenschutz betrieben werden, um eine Infektion mit dem Dengue-Virus zu verhindern. Die für die Übertragung verantwortliche Mückenart ist ganztägig aktiv. Einen vorbeugenden Impfschutz gibt es nicht. Um die Übertragung einer der drei vorgenannten Infektionen zu verhindern, ist ein konsequenter Mückenschutz notwendig. Er besteht aus möglichst körperbedeckender Bekleidung, dem Schlafen unter einem Moskitonetz sowie der Verwendung von mückenabwehrenden Mitteln (Repellents). Wenn möglich, sollte die Dämmerung in klimatisierten Räumen verbracht werden.

  • Dagegen kann einer Übertragung von Echinokokkosen wie z. B. Fuchs- oder Hundebandwürmern nur mit einer stringenten Nahrungsmittelhygiene vorgebeugt werden. Angeraten wird auch, Hunde und Katzen, die in diese Region mitgenommen oder von dort aus in das Heimatland des Reisenden gebracht werden, regelmäßig zu entwurmen.

Weitere Gesundheitsrisiken

  • Lebensmittelhygiene trägt auch bei Hepatitis E wesentlich dazu bei, der Erkrankung vorzubeugen. Hierfür gibt es weder einen Impfstoff noch eine spezielle Therapie.

  • Das Infektionsrisiko durch Tollwut kann mit einer vorbeugenden Impfung verhindert werden, bei der inaktive Viren eingesetzt werden. Nach dem Kontakt mit einem erkrankten Tier kann die Infektion mit einer nachträglichen Impfung verhindert werden, die so bald wie möglich erfolgen muss.

Impfungen und Prophylaxe

1. Verpflichtende Impfungen

  • Bahrain, Saudi-Arabien
    Wenn sich Reisende in den letzten sechs Tagen vor ihrer Einreise in einem der Gelbfieber-Endemiegebiete (www.who.int) aufgehalten haben, müssen sie eine gültige Gelbfieber-Impfbescheinigung vorlegen. Kinder, die jünger als ein Jahr sind, sind hiervon ausgenommen. Dies gilt auch, wenn der Aufenthalt in einem dieser Länder länger als 12 Stunden gedauert hat oder dort umgestiegen wurde.

  • Irak
    Wenn sich Reisende in den letzten sechs Tagen vor ihrer Einreise in einem der Gelbfieber-Endemiegebiete (siehe oben) aufgehalten haben, müssen sie eine gültige Gelbfieber-Impfbescheinigung vorlegen. Kinder, die jünger als sechs Monate sind, sind hiervon ausgenommen. Alle Reisenden müssen einen Polio-Impfschutz nachweisen. Diese Vorschrift steht in Zusammenhang mit den jüngsten Polio-Ausbrüchen im März und Mai 2014.

  • Jemen, Jordanien
    Wenn sich Reisende in den letzten sechs Tagen vor ihrer Einreise in einem der Gelbfieber-Endemiegebiete (siehe oben) aufgehalten haben, müssen sie eine gültige Gelbfieber-Impfbescheinigung vorlegen. Kinder, die jünger als ein Jahr sind, sind hiervon ausgenommen.

  • Libanon, Oman
    Wenn sich Reisende in den letzten sechs Tagen vor ihrer Einreise in einem der Gelbfieber-Endemiegebiete (siehe oben) aufgehalten haben, müssen sie eine gültige Gelbfieber-Impfbescheinigung vorlegen. Kinder, die jünger als neun Monate sind, sind hiervon ausgenommen. Dies gilt auch, wenn der Aufenthalt in einem dieser Länder länger als 12 Stunden gedauert hat oder dort umgestiegen wurde.

  • Libanon
    Um nach mehr als 20 Polio-freien Jahren einen Wiederausbruch der Krankheit zu verhindern, müssen Reisende, die aus den nachfolgend genannten Ländern einreisen oder aus ihnen stammen, einen Polio-Impfschutz nachweisen: Äquatorialguinea, Äthiopien, Afghanistan, Irak, Kamerun, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien. Der Nachweis darf nicht älter als ein Jahr sein. Es ist auch bereits vorgekommen, dass Reisenden aus Deutschland trotz eines gültigen Impfnachweises die Einreise verweigert und noch im Flughafen eine orale Impfung verlangt wurde. Diese Praxis geschieht auch ohne entsprechende offizielle Bestimmungen.

  • Saudi-Arabien
    Alle Personen, die jünger als 15 Jahre sind und aus Ländern, in denen Polio-Wildviren aufgetreten sind, einreisen, müssen einen Polio-Impfnachweis vorlegen. Es handelt sich aktuell (Stand: Juni 2015) um die Länder Afghanistan, Angola, Äthiopien, Benin, Burkina Faso, Demokratische Republik Kongo, Elfenbeinküste, Ghana, Guinea, Indien, Kenia, Liberia, Mali, Nepal, Niger, Nigeria, Pakistan, Sudan, Tschad, Togo, Uganda sowie die Zentralafrikanische Republik. Außerdem besteht für alle Pilger eine Impfpflicht mit einem tetravalenten Meningokokken-Impfstoff.

 

Empfohlene Impfungen

  • Tetanus / Diphtherie / Pertussis
    Polio (Grundimmunisierung)
    Masern (Grundimmunisierung)
    Hepatitis A + B
    ggf. Typhus (für einzelne Länder)
    Grippe (für Reisende, die älter als 60 Jahre sind)
    Pneumokokken (für Reisende, die älter als 60 Jahre sind)

Einreisebestimmungen

  • Bahrain, Jemen, Jordanien; Katar, Libanon, Saudi-Arabien
    Ein englischsprachiger HIV-Test wird von allen Personen verlangt, die für einen Arbeits- oder Langzeitaufenthalt einreisen.

  • Israel, Palästinensische Gebiete
    Es gibt diesbezüglich zwar keine konkreten Vorschriften, aber Reisende, die HIV-positiv sind, müssen damit rechnen, dass man ihnen die Einreise verweigert.

  • Oman
    Es wird ein englischsprachiger HIV-Test verlangt, wenn Personen für einen Arbeitsaufenthalt einreisen. Personen, die aus Afrika einreisen, müssen sich bei ihrer Einreise auf Malaria testen lassen.Reisenden, die Lungentuberkulose-Patienten sind, kann ggf. die Aufenthaltserlaubnis verweigert werden.

  • Kuwait
    Für Arbeitsaufenthalte wird immer ein Gesundheitszeugnis benötigt. Dieses „Health Certificate“ kann über die Webseite der kuwaitischen Regierung (www.e.gov.kw) heruntergeladen werden. Dort werden auch weitere Informationen zur Verfügung gestellt.

  • Saudi-Arabien
    Reisende dürfen keine Nahrungsmittel einführen. Unter www.hajinformation.com stehen weiterführende Informationen bereit.

Please publish modules in offcanvas position.